Face Control
Face Control (engl. „Gesichtskontrolle“) ist eine Beschränkung des Einlasses, eine stichprobenartige Verweigerung der Bedienung des Besuchers, der bestimmten Einlasskriterien nicht entspricht.
In den Club werden Personen nicht reingelassen oder aus den Räumlichkeiten des Clubs entfernt, die:
* sich im Alkohol- oder Drogenrauschzustand befinden ( Auto-Pilot-Effekt)
* sich aggressiv gegenüber den anderen Clubgästen oder dem Personal verhalten
* alkoholische Getränke in der Nähe des Eingangsbereiches oder im Blickfeld der Gäste bzw. des Personals (z. B. auf dem Parkplatz) konsumieren
* unter Verdacht stehen Drogen oder andere berauschende Mittel zu verbreiten
* unter Verdacht stehen rechtswidrige Handlungen gegenüber den anderen Gästen, dem Personal oder dem Eigentum des Clubs vorzunehmen.
Achtung! Zwecks der Sicherheit unserer Stammgäste, des Personals sowie des Eigentums des Infinity Clubs kopieren wir die Ausweise der Besucher, die uns zum ersten Mal besuchen. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes sind berechtigt, den Ausweis noch mal zu kopieren, wenn der Besucher lange Zeit abwesend war oder einer der Mitarbeiter mit ihm keinen persönlichen Kontakt hatte.
Es können folgende Ausweisdokumente vorgelegt werden:
* Personalausweis
* Führerschein
* Reisepass
Falls ein solches Dokument nicht vorhanden ist, kann der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes den Einlass verweigern.
Der Sicherheitsmitarbeiter ist ein unmittelbarer Vertreter der Verwaltung und verfügt über das Recht, die Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.
Einige sehr einfache Bedingungen für den Besuch des Infinity Clubs:
1. Gästen, die die Aufmerksamkeit durch ihr nicht ordinäres Verhalten beanspruchen (z.B.: schreien, pfeifen, schlafen, Dinge mehrfach fallen lassen oder ausgießen, ausfallend werden oder durch ihr Verhalten auf die Umgebung anstrengend wirken) wird eine Bemerkung gemacht.
2. Wenn die Unkenntnis der eigenen Alkoholaufnahmegrenze zum überflüssigen Konsum führt und zum Alkoholmissbrauch wird, ist es unser Ziel eine Grenze zu ziehen - folglich erhält der Gast eine zweite Verwarnung.
3. Nach der zweiten Verwarnung tritt das so genanter "HAUSVERBOT" in Kraft. Dabei behält sich die Verwaltung das Recht vor, den Besucher zum Verlassen der Clubräume aufzufordern - ohne Erstattung der Eintrittskosten.
Hausverbote können zeitlich begrenzt (1 Abend, 1 Monat etc.) oder auch unbegrenzt ausgesprochen werden.
Wenn Gäste uns besuchen, um die Club-Atmosphäre zu genießen, statt sie zu stören, kommt es zu keinerlei Auseinandersetzungen mit den Mitarbeitern des Sicherhaeitsdienstes.
Verwaltung
Tel. 040 - 181 24 116
Bürozeiten:
Mo.-Fr. 10:00 - 13:00
Mo.-Do. 15:00 - 18:00

